Kündigung von Lehrlingen

Lehrlinge genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Es gelten separate Arbeitszeitbestimmungen und Kündigungsrichtlinien als bei anderen Personen. Viele sind der irrtümlichen Meinung das Lehrlinge nicht kündbar sind.

Zugegeben ist es nicht ganz so einfach, allerdings hat die Gesetzgebung dafür gesorgt, dass ausreichend Möglichkeiten zur Verfügung stehen.

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Wenn ein Unternehmen sich entscheiden einen Lehrling zu kündigen ist im ersten Schritt die Meldung an die Lehrlingsbehörde notwendig.

Es ist in Ihrem eigenen Interesse sämtliche Handlungen im Vorfeld abzuklären und seitens Lehrlingsbehörde bestätigen zu lassen. Handeln Sie hier nicht eigenmächtig oder vorschnell.