Dienstzeugnis

Ein Dienstzeugnis ist heutzutage wesentlicher Bestandteil bei einer ordentlichen Bewerbung. Eine enorme Anzahl von DienstnehmerInnen vergisst es (manchmal auch ganz bewusst) ein Arbeitszeugnis einzufordern. Hier stehen wir bereits vor der ersten Herausforderung.

Dienstnehmer haben Anspruch auf ein Zeugnis, wenn sie dieses einfordern. Es ist nicht Aufgabe des Unternehmens selbstständig eines auszustellen.

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Dienstzeugnisse werden teilweise herangezogen um bewerten zu können wie die Arbeitsleistung im letzten Unternehmen war. Viele Betriebe neigen allerdings dazu standardisierte Dienstzeugnisse mit neutralen Bewertungen auszustellen.

Diese beinhalten hauptsächlich eine Auflistung der durchgeführten Tätigkeiten und lassen keinen Rückschluss auf die Arbeitsleistung zu. Dienstzeugnisse haben den Vorteil die beruflichen Fähigkeiten und die praktischen Erfahrungen einer Person besser einschätzen zu können. Somit können anrechenbare Vordienstzeiten klar festgestellt werden. Auf Bewerberseite ist eine schriftliche Bestätigung der eigenen Fähigkeiten ein enormer Trumpf, wenn es um Gehaltsverhandlungen geht. 

Kommen sie bitte nicht auf die Idee ein Dienstzeugnis zu fälschen. Neben der Erfüllung mehrere Straftatbestände sollte sie sich bewusst sein das Unternehmer sowie Mitarbeiter miteinander sprechen.